Zur Aktualisierung Ihres Identitätsnachweises, müssen Sie oder Ihr Bevollmächtigter in eine unserer Filialen kommen.
Zur Aktualisierung Ihrer Mobiltelefonnummer, müssen Sie oder Ihr Bevollmächtigter in eine unserer Filialen kommen.
Zur Aktualisierung Ihrer restlichen Angaben müssen Sie die Nachweisdokumente auf Griechisch oder Englisch wie folgt einreichen:
- Ihr Bevollmächtigter besucht eine unserer Filialen (nur auf Englisch verfügbar).
- Sie senden eine E-Mail an Ihre Filiale, indem Sie die E-Mail-Adresse verwenden, die Sie bei uns registriert haben, und hängen eine über gov.gr ausgestellte elektronische förmliche Erklärung und die relevanten Nachweisdokumente an. In der förmlichen Erklärung sollte angegeben werden, welche Angaben Sie ändern möchten. Um eine förmliche Erklärung auszustellen, benötigen Sie eine griechische Steuernummer und TAXISnet-Zugangsdaten.
- Sie besuchen persönlich eine unserer Filialen (nur auf Englisch verfügbar), falls bei Ihnen ein Griechenlandbesuch ansteht. Wir empfehlen Ihnen, uns zunächst eine E-Mail zu senden, sodass wir, vor Ihrer Reise nach Griechenland, Ihre Dokumente überprüfen können.
Wenn Sie EU-Staatsbürger sind, einen europäischen Personalausweis oder gültigen Reisepass.
Wenn Sie kein EU-Staatsbürger sind, einen gültigen Reisepass Ihres Herkunftslandes.
Wenn Sie keiner dieser Kategorien angehören, rufen Sie bei EuroPhone International Banking an:
- +302109555345
Wenn Ihre Steuernummer auf Ihrem Identitätsnachweis steht, brauchen Sie kein weiteres Nachweisdokument einzureichen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in mehr als einem Land haben, einen Nachweis der Steuernummern für alle Ihre Wohnsitze.
Wenn Sie auch eine griechische Steuernummer haben, Ihre über TAXISnet ausgedruckte Einkommenssteuererklärung (aktuell). Sie müssen jedes Jahr Ihre letzte griechische Steuererklärung einreichen.
Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung in Griechenland verpflichtet sind, eine förmliche Erklärung über die Befreiung von der Abgabe einer Steuererklärung sowie eine Bescheinigung über die von Ihrem zuständigen Finanzamt erteilte Steuernummer.
Wenn Sie Ihren steuerlichen Sitz in den USA haben, ein ausgefülltes W-9-Formular. Wenn Sie Ihren steuerlichen Sitz in den USA haben, aber von der Quellenbesteuerung befreit sind, reichen Sie das ausgefüllte W-8BEN-Formular ein.
Wenn Sie bei jemand anderem wohnen oder Mitbewohner haben, eine auf den Namen des Inhabers ausgestellte Bescheinigung oder Rechnung sowie eine förmliche Erklärung oder ein anderes Dokument, das Ihre Beziehung zum Inhaber des Telefonanschlusses belegt.
Wenn die Rechnung auf den Namen Ihres Ehepartners oder eines Elternteils ausgestellt ist, eine auf den Namen Ihres Ehepartners oder Elternteils ausgestellte Bescheinigung oder Rechnung und eine von Ihnen unterzeichnete förmliche Erklärung.
Wenn Sie einen Familientarif haben und die Rechnung auf einen anderen Namen ausgestellt ist, eine Bescheinigung über Ihre Telefonnummer, zum Beispiel eine aktuelle Familientarifrechnung, und eine von Ihnen unterzeichnete förmliche Erklärung, aus der hervorgeht, welche Telefonnummer Ihnen gehört.
Wenn Sie ein Prepaid-Mobiltelefon haben, für das keine Rechnung ausgestellt wird, eine Bescheinigung über Ihre Telefonnummer, zum Beispiel den Prepaid-Vertrag, und eine von Ihnen unterzeichnete förmliche Erklärung.
Wenn Sie keine Stromrechnung haben, reichen Sie ein offizielles Dokument ein, das von einer Behörde, Botschaft oder einem Konsulat an Ihrem Wohnsitz ausgestellt wurde und Ihre Wohnanschrift nachweist.
Wenn Ihre Wohnanschrift auf Ihrem Identitätsnachweis oder Nachweis Ihrer Telefonnummer steht, brauchen Sie kein weiteres Nachweisdokument einzureichen.
Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner oder Ihren Eltern zusammenleben und kein Dokument auf Ihren Namen ausgestellt ist, reichen Sie eines der folgenden Dokumente ein:
- Eine förmliche Erklärung und einen Nachweis der Anschrift und Telefonnummer, die auf den Namen des Ehepartners/Elternteils, mit dem Sie zusammenleben, registriert sind.
- Ein Dokument, aus dem die Verwandtschaft hervorgeht (z. B. gemeinsame Steuererklärung) und einen Nachweis der Anschrift und Telefonnummer, die auf den Namen des Ehepartners/Elternteils, mit dem Sie zusammenleben, registriert sind.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind, eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers oder Ihre letzte Gehaltsabrechnung, die maximal 3 Monate alt sein darf.
Wenn Sie Rentner sind, Ihre (letzte) Rentenabrechnung.
Wenn Sie selbständig berufstätig sind, ein Dokument, das Ihre berufliche Tätigkeit bescheinigt, wie:
- Bescheinigung des Wohnsitzlandes, in der Ihre Geschäftstätigkeit angegeben ist.
- Registrierung als Einzelunternehmer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Versicherung.