Genießen Sie personalisierte Dienstleistungen für Sie und Ihre Kunden über unsere Zweigstelle für internationale Privatkunden. Wenn Sie Geschäfte mit Golden Visa-Investoren oder Non-Dom-Steueransässigen tätigen, bieten wir Ihnen eine Reihe von Banklösungen an. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Ihnen bei der Abwicklung der Bankgeschäfte Ihrer Kunden helfen können.

Wer ist als Introducer qualifiziert

Um sich als Introducer zu qualifizieren, müssen Sie Geschäfte mit Golden Visa-Investoren oder Non-Dom-Steueransässigen in Griechenland tätigen, als:

  • Anwaltskanzlei.
  • Immobilienagentur.
  • Beratungsunternehmen.

Wie wir Ihnen helfen

Wir haben eine Reihe von Dienstleistungen und Lösungen entwickelt, um unseren Introducern bei der Abwicklung der Bankgeschäfte ihrer Kunden in Griechenland zu helfen.

Gesonderte Zweigstelle in Griechenland

Unsere Zweigstelle für internationale Privatkunden ist verkehrsgünstig im Zentrum von Athen gelegen und bietet exklusive Dienstleistungen für Golden Visa-Investoren und Non-Dom-Steueransässige. Sie befindet sich im 1. Stock eines beeindruckenden neoklassizistischen Gebäudes in der Kallirois-Straße 19, ist einfach zu erreichen und bietet Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel.

Unsere hochqualifizierten, erfahrenen Mitarbeiter bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre internationalen Kunden. Genießen Sie ein nahtloses Kundenerlebnis und absolute Privatsphäre, nur nach Terminvereinbarung. 

Maßgeschneiderte Banklösungen

Wir bieten eine Reihe von Produkten für die Deckung der Bedürfnisse verschiedener Kategorien internationaler Kunden an. 

Je nach Steuerregelung oder Investitionsprogramm bieten wir Hypothekendarlehen, Bankkonten, Anlageprodukte, Debitkarten, Online- und Telefonbanking-Dienste, Versicherungsprodukte.

Kontaktaufnahme

Füllen Sie unser Kontaktformular aus, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie als Introducer mit uns eine Geschäftsbeziehung eingehen können. 

Kontakt

Erfahren Sie warum Ihre Kunden Griechenland wählen sollten

Die oben genannten Informationen sind keinesfalls als Beratung oder Dienstleistung steuerlicher Art oder mit Investitionscharakter anzusehen und sind nicht ausreichend, um steuerliche oder Investitionsentscheidungen zu treffen.

   
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