Identitätsnachweis
Reichen Sie ein Dokument, das Ihre Identität nachweist, ein:
- Wenn Sie die griechische Staatsangehörigkeit besitzen, legen Sie einen gültigen Reisepass oder Ihren griechischen Personalausweis vor.
- Wenn Sie EU-Staatsbürger sind, legen Sie einen gültigen Reisepass oder einen europäischen Personalausweis vor.
- Wenn Sie kein EU-Staatsbürger sind, legen Sie einen gültigen Reisepass Ihres Herkunftslandes vor.
Wenn Sie keiner dieser Kategorien angehören, rufen Sie die EuroPhone International Banking Kunden-Hotline an:
- +302109555345, 7 Tage die Woche, von 8.00 bis 23.00 Uhr (GMT+2)
Wenn Sie sich gerade in Griechenland aufhalten, besuchen Sie eine unserer Filialen und wir stellen Ihnen allen relevanten Informationen zur Verfügung.
Einkommensnachweis und steuerliche Angaben
Was Sie einreichen müssen:
- Die letzten 2 Einkommenssteuererklärungen (ausgestellt im Land Ihres ständigen Wohnsitzes). Wenn Ihr Wohnsitzland keine Steuererklärungen ausstellt, wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter.
- Die Benachrichtigung der zuständigen Kreditauskunftsstelle über Ihre Kreditverpflichtungen des Vormonats (ausgestellt von der jeweiligen Agentur im Land Ihres ständigen Wohnsitzes). Alternativ können Sie auch unsere Eigenerklärung zu Ihren aktuellen Kreditverpflichtungen ausfüllen.
Ihr Bevollmächtigter muss Anwalt, griechischer Staatsbürger und Eurobank-Kunde sein.
Für die Einreichung Ihres Darlehensantrags muss Ihr Bevollmächtigter (Anwalt) bei seinem Besuch in unserer Filiale Folgendes mitbringen:
- Eine Vollmacht auf Griechisch, sofern Sie griechischer Staatsbürger sind, oder auf Englisch (mit beigefügter griechischer Übersetzung) – die Vollmacht muss von einem Notar gemäß der von Eurobank bereitgestellten Vollmachtsvorlage erstellt und in seiner Anwesenheit unterzeichnet werden.
- Ihre Nachweisdokumente – zur Bestätigung Ihrer Identität, Ihrer Einkommens- und Steuerangaben, Ihres ständigen Wohnsitzes und Ihrer Telefonnummer. Überprüfen Sie die Nachweisdokumente zur Beantragung eines Darlehens.
Für die Immobilie, die Sie kaufen, müssen Sie Folgendes einreichen:
- Eigentumstitel der Immobilie (Fotokopie der notariellen Urkunde). Handelt es sich bei der als Sicherheit dienenden Immobilie um eine andere Immobilie als die Immobilie, die Sie kaufen, müssen Sie einen rechtsgültigen Eigentumstitel für beide Immobilien vorlegen.
- Baugenehmigung (vom Bauamt beglaubigte Fotokopie der Genehmigung).
- Grundrisspläne (vom Bauamt beglaubigte Fotokopie)
- Topografischer Plan (vom Bauamt beglaubigte Fotokopie), nur für Grundstücke und Einfamilienhäuser.
- Projektbudget bei Sanierung/Bau/Fertigstellung Ihrer Immobilie.
Im Laufe der Due-Diligence brauchen wir eventuell zusätzliche Dokumente. Wir benachrichtigen Sie oder Ihren Bevollmächtigten (Anwalt) über alle weiteren Dokumente, die Sie uns möglicherweise vorlegen müssen.
Nachweisdokumente
Für die endgültige Darlehensgenehmigung müssen Sie Folgendes einreichen:
- Kopie der griechischen Steuernummer, die auf Ihren Namen ausgestellt wurde.
- Kopie einer Telefonrechnung Ihres Bevollmächtigten (Anwalts) oder der zweiten Kontaktperson (Verfahrensvertreter), die Sie eventuell beauftragen müssen. Die Telefonrechnung dient der Bestätigung der Adresse und Telefonnummer.
Wenn Sie ein Darlehen zum Kauf einer Immobilie aufnehmen, müssen Sie zusätzlich Folgendes einreichen:
- Den Kaufvertrag.
- Bescheinigung über die Eintragung des Kaufvertrags (ausgestellt vom zuständigen Grundbuchamt/Katasteramt oder von einem Notar).
- Unterzeichnete förmliche Erklärung (beglaubigt vom zuständigen Finanzamt) – anstelle der Vorlage einer ENFIA (Grundsteuer)-Erklärung oder -Bescheinigung. In der förmlichen Erklärung sollte festgehalten werden, dass für die Immobilie keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.
- Energieausweis mit Angabe der Energieklasse der Immobilie, sofern diese als Sicherheit dient.
Wenn Sie ein Darlehen aufnehmen, um eine Immobilie zu sanieren oder zu bauen, sollten Sie auch die ENFIA-Bescheinigung vorlegen (von den Eigentümern der Immobilie, die als Sicherheit dient, für juristische Zwecke – TAXIS-Ausdruck).
Wenn Sie Arbeitnehmer oder Rentner sind, müssen Sie zusätzlich eine Kopie Ihrer letzten Lohn-/Rentenabrechnung einreichen.
Wenn Sie selbstständig berufstätig sind, müssen Sie ein Dokument einreichen, das Ihre berufliche Tätigkeit nachweist.
Wenn Sie Immobilien in Griechenland besitzen, müssen Sie außerdem eine Kopie Ihrer letzten ENFIA-Erklärung oder E9-Erklärung samt jeglicher Änderungen einreichen (für alle Parteien, die an den Immobilien in Griechenland beteiligt sind und diese besitzen).
Beglaubigung Ihrer Nachweisdokumente
In Abhängigkeit vom Land Ihres ständigen Wohnsitzes müssen Sie möglicherweise Kopien Ihrer Nachweisdokumente einreichen:
- Beglaubigt durch das Konsulat oder eine andere Behörde in Ihrem Wohnsitzland.
- Mit Apostille-Stempel für die am Haager Übereinkommen beteiligten Länder.
Grundpfandrecht
Je nach Stand der Landkartierung in der Region, in der sich die Immobilien befinden, müssen Sie eines der drei folgenden Dokumente vorlegen.
- Katasterdiagrammauszug, herausgegeben vom griechischen Nationalkataster (für Regionen, die vom zuständigen Katasteramt vollständig kartiert wurden).
- Bescheinigung der kartierten Immobilie für juristische Zwecke (für Regionen, für die Katasterdaten veröffentlicht wurden).
- Bescheinigung über den Antrag auf Registrierung einer Immobilie beim griechischen Kataster (für Regionen, die sich im frühen Stadium der Antragseinreichung befinden).
Wenn sich Ihre Immobilien in einer Region befinden, die nicht von der Eurobank-Rechtsabteilung abgedeckt wird, müssen Sie Folgendes vorlegen:
- Vom zuständigen Grundbuchamt ausgestellte Bescheinigungen über den Rechtsstatus der Immobilie in den letzten 20 Jahren (Belastungen, Schulden, Rechtsstreitigkeiten, Übertragungen).
Handelt es sich bei dem letzten Eigentumstitel um eine Erbannahmeurkunde innerhalb der letzten 6 Monate, müssen Sie Folgendes vorlegen:
- Erbscheine (ausgestellt von der Gemeinde und dem Gericht erster Instanz)
Barsicherheit oder Wertpapierverpfändung
Vorlage von Kopien der von der Versicherungsgesellschaft ausgegeben Sicherheiten. Dies gilt nur für Bankversicherungsprodukte.